Worauf Sie bei der Garantie der Waschmaschine achten sollten

Die Garantiebestimmungen für Haushaltsgeräte sollten vor dem Kauf inhaltlich sehr genau überprüft werden. Die übliche Garantie bei einer Waschmaschine hat eine Laufzeit von 24 Monaten, wenn es sich um ein neues Gerät handelt. Auch beim Kauf einer gebrauchten Maschine sollte eine Garantie von 12 bis 15 Monaten gewährt werden. Sollte man Ihnen diese nicht gewähren, sollten Sie vom Kauf Abstand nehmen. Wichtig ist aber vor allem, welche Schadensfälle in Gewährleistung verankert sind.

Garantiebestimmungen und wichtige Merkmale

In der Regel unterliegt die Garantie einer Waschmaschine festen Rahmenbedingungen. Diese sind so formuliert, dass nur Mängel an der Waschmaschine, die eindeutig und nachweislich auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, als ersatzpflichtig anerkannt werden. Somit wird der Schaden zuerst geprüft, bevor Garantieleistungen gewährt werden. Bei Mängeln am Gerät greift übrigens auch § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (weitere Informationen finden Sie hier).

Der aufgetretene Mangel muss sofort beim Eintreten und innerhalb der Garantielaufzeit beim Verkäufer gemeldet werden. Bei typischen Schäden, die sich innerhalb von 6 Monaten ab Lieferdatum zeigen, wird von Verkäuferseite meistens sofort anerkannt, dass es sich um einen Material- und/oder Herstellungsfehler handelt. Somit können Sie im ersten halben Jahr davon ausgehen, dass Mängel ohne genauere Nachfrage behoben werden.

In der Garantie einer Waschmaschine ist aber häufig keine Gewährleistung für leicht zerbrechliche Teile wie beispielsweise Glas oder Kunststoff enthalten. Dies ist durchaus üblich. Eine Garantiepflicht besteht auch dann nicht, wenn Schäden durch selbst verursacht werden, beispielsweise durch die Nutzung von falschen Reinigungsmitteln oder Stoßbeschädigungen.

Achtung! – Wählen Sie keinen beliebigen Reparaturservice!

Sehr wichtig ist, dass Sie im Falle eines Mangels zuerst den Verkäufer der Waschmaschine kontaktieren. Die Garantie auf die Waschmaschine verfällt bei vielen Verkäufern, wenn Sie einen Reparaturservice wählen, den der Verkäufer nicht akzeptiert. Viele Händler und Hersteller haben eigene Serviceabteilungen, wie der Kundenservice für Bosch Hausgeräte in Hamburg, wo bei gegebener Garantie die Waschmaschine sofort bei Ihnen vor Ort repariert wird, wenn dies möglich ist. Wenn Sie dennoch Ihre Waschmaschine, bei einer Firma reparieren lassen, die nicht vom Hersteller anerkannt ist, riskieren Sie sämtliche Garantieansprüche.

Garantieverlängerung durch einen Drittanbieter

Ein neuer Trend geht zu Drittanbietern, die eine Garantieverlängerung von einem Jahr für Waschmaschinen und andere Artikel zum Preis von meist unter 50 Euro anbieten. Der Drittanbieter wickelt die Garantieverlängerung für den Kunden vollständig ohne dessen Zutun ab. Ob solche Angebote sinnvoll sind oder nicht, sollte allerdings jeder für sich selbst entscheiden.